Beratung

Definition
Beratung ist ein Prozess, in dessen Verlauf entweder durch
„Sich einen Rat einholen“ oder „Sich miteinander beraten“
die Lösung eines Problems angestrebt wird.

Unterstützungsangebote

Liebe Schülerinnen und Schüler,

manchmal kann es helfen, das, was belastet, was in Kopf und Herz viel zu groß geworden ist, einfach einmal auszusprechen. In Worte zu bringen. Zu entdecken, ob da nicht doch mehr Handlungsmöglichkeiten sind, als es momentan vielleicht den Anschein hat.

Ich bin als Beratungslehrerin des evau gerne für euch da. Wenn ihr mögt, können wir ggf. auch einen Videochat vereinbaren oder telefonieren. Schreibt mich gerne an – einfach über den Chat in Teams oder per Mail ier@evgym-siegen.de . Selbstverständlich unterliegen unsere Gespräche meiner Schweigepflicht.

Herzlichst N. Spork-Ierardi

Beratungslehrerin

Unterstützung und Vermittlung

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte wenden sich mit den unterschiedlichsten Problemen an mich: sei es aus dem schulischen oder aus dem privaten Bereich. In Gesprächen versuche ich dann, den oder die Ratsuchenden zu unterstützen, das Problem deutlicher zu fassen und Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Dies erfolgt in einem oder mehreren Gesprächen – so wie der Ratsuchende es wünscht oder benötigt. Dabei verstehe ich mich auch als Vermittlerin an außerschulische Beratungsstellen, wie z.B. an die Schulberatungsstelle des Kreises oder an die EFL aber auch an entsprechende Ärzt*innen und Therapeut*innen.
Grundsätzlich sind alle Gespräche absolut vertraulich.

                                                                                           Nadja Spork-Ierardi

Aufgabenfeld

“Zur Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer“ (Beratungserlass 1.2) kann die Beratungslehrerin am Gymnasium v.a. in folgenden Bereichen arbeiten: Prävention, Intervention, Kooperation

Beratung von Schülern und / oder deren Eltern (Intervention)

Anlässe für solche Beratungsgespräche können sein:

Kollege*innen oder Eltern und/oder Schüler*innen aus eigener Initiative oder aufgrund einer Empfehlung des(r) Klassenlehrers*in oder anderer Fachlehrer*innen wenden sich an die Beratungslehrerin.

Die Beratungslehrerin berät bei folgenden Schwierigkeiten: Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Motivationsabfall, Schulangst, Außenseiterposition, Disziplinprobleme, Gewaltbereitschaft), Krisensituationen (Suchtgefahr, familiäre Krisen, belastete Sozialkontakte, Essstörungen, Selbstverletzung, Depressionen), Erziehungsproblemen(Beziehungsstörungen zwischen Eltern und Kindern, Pubertätskrisen, Entscheidungsfindungen). Wesentliche Methode der Beratung sind lösungsorientierte Gespräche und gegebenenfalls gezielte Trainingsmethoden (z.B. bei Prüfungsängsten).
Die Beratungslehrerin unterliegt dabei der Schweigepflicht und hat die im Schulbereich geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten (vgl. Beratungserlass 1.2).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung ist die Freiwilligkeit und Offenheit der Ratsuchenden. Dies gilt auch besonders dann, wenn den Ratsuchenden der Gang zum Beratungslehrer von anderen Lehrern/innen nahegelegt worden ist.

Die Beratungslehrerin bietet Hilfe zur Selbsthilfe an. Sie hat keine Patentrezepte, sondern sucht mit den Ratsuchenden nach Problemlösungen und möglichen Verhaltensänderungen, die diese auch selbst akzeptieren und umsetzen können.  Ein Ratsuchender kann die Beratung jederzeit abbrechen. Die Beratungslehrerin entscheidet, ob sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder ob sie den Ratsuchenden an andere kompetentere Stellen weiter vermitteln muss.

Meistens finden die Beratungsgespräche nach Terminabsprache statt. Schüler/innen können für ein Beratungsgespräch vom Unterricht befreit werden. Die meisten Beratungsgespräche mit Schülern/innen finden aber außerhalb der Unterrichtszeit statt.

Beratung von Kollegen und Kolleginnen (Intervention und Konsultation)

Kollegen und Kolleginnen wenden sich an die Beratungslehrerin, um eine schwierige Situation im Kontakt mit einzelnen Schülern*innen und/oder deren Eltern oder auch in einer Schulklasse / Kursgruppe (klassenbezogene Beratung) besser zu verstehen und positiv zu beeinflussen.

Bei der Beratung eines(r) Kollegen*in ist die Freiwilligkeit des Ratsuchenden eine wesentliche Voraussetzung. Die Schweigepflicht ist unabdingbar. Diese Beratung soll einem Klassen-­‐ oder Fachlehrer helfen, erweiterte Perspektiven für die Problemsituation und eine größere Auswahl an Handlungsstrategien zu finden.

Die Beratungslehrerin hat keine Patentrezepte. Die Beratung ist ein gemeinsames Suchen nach Lösungen.

Im Vordergrund steht die Unterstützung des Kollegen / der Kollegin und seiner / ihrer eigenen Beratungs-­‐ und kommunikativen Kompetenz. Der Normalfall ist und bleibt, dass v.a. Klassenlehrer*innen in der Sek. I und Jahrgangstufenleiter/innen in der Sek. II die Beratung der ihnen anvertrauten Schüler*innen auch in schwierigen Situationen übernehmen. Gegebenenfalls wird bei der Beratungslehrerin um Unterstützung nachgefragt. Nach Absprache und / oder auf Wunsch von einzelnen Schülern*innen oder deren Eltern übernimmt die Beratungslehrerin anstelle des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin bzw. der Jahrgangstufenleitung die Beratung.

Die Beratungslehrerin vermittelt bei Bedarf Kontakte zu außerschulischen Beratungseinrichtungen (Schulberatung, Erziehungsberatung, EFL, Ärzteschaft, etc.).

Förderung von Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Schule (Kooperation)

Die Beratungslehrerin steht in Kontakt mit außerschulischen Beratungseinrichtungen und informiert Kollegen*innen, Eltern und Schüler*innen über diese Angebote und vermittelt gegebenenfalls Kontakte (z.B. zur Schulberatung, Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrie).

Beratungsbedarf

kann bei Schüler*innen entstehen:

  • bei der Rollenfindung in der Pubertät
  • bei der Lebensplanung
  • bei der Berufsfindung
  • bei der Ablösung vom Elternhaus
  • wenn die Werte der Peergroup wichtiger werden als die der Eltern oder Lehrer*innen
  • wenn ein Elternteil die Familie verlässt

kann bei Eltern entstehen, wenn sie Unterstützung brauchen, um in einem der zuvor genannten Prozesse

  • Sicherheit in der Rolle gegenüber dem Kind zu finden.
  • Möglichkeiten zu finden, um ihr Kind beim Erreichen eines Schulabschlusses verantwortungsvoll zu begleiten.

kann bei Kolleg*innen entstehen, wenn Konflikte

  • zwischen Lehrern und Eltern und Schüler*innen oder
  • innerhalb des Kollegiums konstruktiv gelöst werden sollen.
Beratungsebenen

Zusammenarbeit als Schlüssel

Die Beratung an unserer Schule baut auf die Zusammenarbeit zwischen Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen. Nur so ist Unterricht, Erziehung und Förderung möglich.

Beratung durch Fachlehrer*innen

Alle Lehrkräfte beraten die Schüler*innen über ihre individuelle Lern- und Leistungsentwicklung. Sie geben Auskunft über

  • Leistungsstand
  • Bewertungsmaßstäbe

Beratung durch das Klassenlehrerteam

Klassenlehrer*innen beraten die Schüler*innen in Fragen zu 

  • Problemen in Arbeits- und Sozialverhalten
  • Konflikten mit anderen Schüler*innen
  • Konflikten mit Lehrer*innen

Sie geben Hilfestellung 

  • bei Verhaltensauffälligkeiten
  • bei häuslichen Problemen
  • bei persönlichen Problemen

Sie zeigen Eltern Möglichkeiten auf, die Schüler*innen verantwortungsvoll zu ihrem Schulabschluss zu begleiten und helfen den Eltern bei der Erziehungsarbeit.

Beratung durch die Koordinator*innen

Jahrgangsstufe 5/6 (Frau Spork-Ierardi)

  • Information und Beratung der Eltern der Erprobungsstufe
  • Beratung und Information der Kolleg*innen (besonders der Klassenleitung)
  • Ausbildung und Beratung von Mentor*innen
  • Beratung von Eltern und Schüler*innen speziell bei Rechtschreibproblemen
  • No blame approach – Ein Interventionsansatz bei Mobbing

Mittelstufenkoordination 7-9 (Frau Schmeling)

  • Beratung von Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen über Versetzungsbestimmungen und Schullaufbahnfragen
  • Initiierung und Koordination von fachübergreifenden und fachverbindenden sowie jahrgangsübergreifenden Projekten
  • Koordination der Methodenschulung (Lernen lernen, Computer, u.a.)
  • Koordination der Maßnahmen zur Sauberkeit der Schule

Oberstufenkoordination  (Herr Gerding)

  • Allgemeine Beratung und Information von Eltern und Schüler*innen hinsichtlich der Schullaufbahn
  • Vermittlung von Lernhilfen (auch Jahrgangsbegleiter*innen)
  • Kollegiale Organisationshilfen in der gymnasialen Oberstufe
  • Information der Kolleg*innen zu Neuerungen der APO-GOst
  • Vorbereitung der Unterlagen für den zentralen Abiturausschuss
  • Beteiligung an der Einrichtung von Kursen (Blockung)
  • Beteiligung an der Neuaufnahme von Schüler*innen

Jahrgangsstufenbegleiter 

  • Individuelle Schullaufbahnberatung der Schüler*innen
  • Organisatorische Aufgaben
  • Vorbereitung der Unterlagen für die (Zeugnis-)Konferenzen
  • Ansprechpartner*innen für Kolleg*innen bei Problemfällen in der jew. Jahrgangsstufe

SV-Lehrer 

  • Clearing: Zuständigkeitsklärung, Rückverweis an die Koordinator*innen
  • Individuelle Ratschläge
  • Interessenvertretung der Schülerschaft
  • Gesprächsmoderation zwischen SV und Schulleitung
  • Mitarbeit an Präventionsprojekten
  • Organisation des SV-Seminars

Beratung bei Suchtfragen (Frau Schmeling)

  • Beratungsgespräche für Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen
  • Initiieren, Moderieren und Koordinieren von Präventionsprojekten in der Schule, z.T. in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen

Lernberatung (Herr Wittenburg, Frau Murrenhoff)

Offene Sprechstunde für Eltern bei allgemeinen und speziellen Lernproblemen. Vermittlung von Fördermaßnahmen: 

  • fachlicher und allgemeiner Förderunterricht, der von qualifizierten Schüler*innen der Jahrgangsstufen EF, Q1 und Q2 erteilt wird in Gruppen-/Einzelunterricht
  • Allgemeine Förderung in allen Fächern nach Bedarf bei einem Betreuer
  • Kurse zu Lernmethoden (Wie organisiere ich mein Lernen?)
  • Freies Sprechen, Referate etc.
  • Förderung besonders begabter Kinder (z.B. Englisch-Konversation)

Beratung durch die Beratungslehrerin (Frau Spork-Ierardi)

Die Beratungslehrkraft unterstützen die Beratungstätigkeit der Fachlehrer*innen und Klassenlehrer*innen. 

  • Sie steht auf Wunsch bei Gesprächen mit Eltern, Kolleg*innen oder Schüler*innen zur Seite
  • Sie übernimmt auf Wunsch die weitere Beratung oder begleitet die Fachlehrer oder die Klassenlehrer bei ihrer Beratungstätigkeit
  • Sie hält Kontakt zu außerschulischen Kooperationspartnern (EFL, Schulberatungsstelle)
  • Sie hält Kontakt zu außerschulischen Einrichtungen wie z.B. dem Jugendamt oder den sozialen Diensten. Hier vermittelt sie auch Kontakte zwischen Eltern, Schüler*innen und außerschulischen Einrichtungen
  • Sie bietet an, sich mit Psychologen, Therapeuten und anderen Einrichtungen auszutauschen, damit Schule, Eltern, Schüler*innen und Therapeuten auf einer Ebene zusammenarbeiten
  • Sie organisiert Beratungen aller an einem Problem Beteiligter. Sie erarbeitet mit allen Beteiligten Lösungsmöglichkeiten und Zielvereinbarungen, um das Problem zu beseitigen.

Beratung durch die Schulleitung (Frau Brinkmann)

Die Schulleitung berät 

  • in rechtlichen Fällen
  • in besonderen Beratungsfällen