Gymnasiale Oberstufe

Unsere Oberstufe eröffnet den Schülerinnen und Schülern des evau eine vielfältige Auswahl bei der Zusammenstellung ihrer individuellen Schullaufbahnen. Leistungskurse und Grundkurse werden aus allen drei Aufgabenfeldern auf der Basis der Schülerwahlen eingerichtet, häufig können wir neben den Standardkursen Deutsch, Mathematik oder Englisch auch Leistungskurse in den Fächern Kunst, Physik, Philosophie oder Religion anbieten, letzteres Fach als eine der wenigen Schulen in NRW.

Das evau legt großen Wert darauf, Interessen der Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen und – wenn es die Bedingungen zulassen – diese in das Fächerangebot aufzunehmen, deshalb wird die Jahrgangsstufe  (EF) vor Entscheidung durch die Schulleitung befragt, welche Leistungskurse vom Großteil der Schülerinnen und Schüler favorisiert werden.

Unsere Schülerinnen und Schüler können somit entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten Schwerpunkte bilden und in den meisten Fällen (je nach Schülerwahlen) auch ausgefallene Fächerkombinationen verwirklichen.

Weiterführende Informationen zum Fächerangebot, zu außerschulischen Lernorten, zum Quereinstieg an unsere Schule sowie Präsentationen der vergangenen Informationsveranstaltungen für die verschiedenen Jahrgangsstufen der Oberstufe finden Sie in den Unterpunkten auf der rechten Seite.

Oberstufenteam:

Nachfolgenden finden Sie die aktuellen Ansprechpartner*innen zu Belangen der Oberstufe bzw. der einzelnen Stufen innerhalb der Oberstufe.

kom. Oberstufenkoordination:

Thomas Gerding (grd@evgym-siegen.de)

Jahrgangsstufenbegleitung Q2:

David Stieber (dst@evgym-siegen.de)

Renate Brenner (bre@evgym-siegen.de)

Jahrgangsstufenbegleitung Q1:

Nadja Spork-Ieradi (ier@evgym-siegen.de)

Jan Schulte (scht@evgym-siegen.de)

Entschuldigungsverfahren

Mit dem Schuljahr 2023/24 ändert sich das Entschuldigungsverfahren für die gymnasiale Oberstufe am evau. Alle Schüler*innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten müssen den nachfolgenden Vertrag unterzeichnen und bei den Jahrgangsstufenbegleitern abgeben (Informationen hierzu geben die Jahrgangsstufenbegleiter in der ersten Schulwoche). Die Versäumnisliste steht hier ebenfalls zum Download bereit, falls Schüler*innen ihr Formular voll haben oder es verlegt wurde. Die Aufbewahrungspflicht liegt nun bei den SuS, die Unterlagen dienen in Streitfällen als Beleg gegenüber der Schule.

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 (7.8.2023) gelten für die Oberstufe die folgenden beiden Punkte bzgl. Entschuldigungspflichten:

  • Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin am Tag einer Klausur – auch im Falle einer bereits vorher bestehenden Erkrankung – muss die Schule am Morgen der Klausur telefonisch davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Versäumnisliste mit entsprechender Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss dem klausurstellenden Kollegen bzw. der klausurstellenden Kollegin, unverzüglich nach Wiederkehr vorgelegt werden. Andernfalls kann das Recht auf eine Nachschreibklausur entfallen und die Klausur kann mit ungenügend bewertet werden. 
     
  • Bei Krankheit ohne Klausur gilt: am 1. Krankheitstag per Mail an die Klassenlehrer*innen oder Jahrgangsstufenbegleiter*innen und nur wenn dies nicht geht telefonisch im Sekretariat, so dass die entsprechenden Kurslehrer*innen zeitnah benachrichtigt werden können. Die Versäumnisliste muss dem unterrichtenden Kollegen/der Kollegin in der ersten Kursstunde nach Wiederkehr vorgelegt werden.
Fächerangebot

Das Leitbild unserer Schule ist nicht nur in dem besonderen Verhältnis von Lehrern, Eltern und Schülern zu erkennen, sondern auch in der Stellung des Faches Religion: So wird dieses Fach bis zum Ende der Laufbahn unterrichtet. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Religionsunterricht teil, der als Grundkurs und häufig auch als Leistungskurs eingerichtet wird. Gemäß unserem Leitbild respektieren wir in diesem Zusammenhang alle Schüler und Schülerinnen mit anderer Religionszugehörigkeit sowie diejenigen ohne Religionszu-gehörigkeit. Das Fach Religion dient darüber hinaus alsReferenzfach für die verpflichtenden Projektkurse, die in der Q-Phase belegt werden müssen.

Der Projektkurs nimmt im Fächerkanon des evau eine besondere Rolle ein, indem das Fach Religion mit einem weiteren Fach (Kunst, Sport, Erdkunde, Biologie usw.) unter dem Oberthema „Diakonisches Lernen“ zusammenarbeitet. Der Kurs erstreckt sich über zwei Halbjahre der Q1 (Qualifikationsphase 1). Das „Herz“ dieses Kurses ist ein zweiwöchiges Praktikum am Ende des ersten Halbjahres  in einem – je nach Kursschwerpunkt – selbst gewählten Bereich. Das Praktikum kann in diakonischen Einrichtungen absolviert werden oder auch in sozialen oder kulturellen Kontexten stattfinden, bei Umweltverbänden oder auch in Projekten zur interkulturellen Begegnung im In- und Ausland.

Als neu einsetzende Fremdsprache bieten wir das Fach Französisch an, das vierstündig erteilt wird und auch als Abiturfach gewählt werden kann.

Ein Griechischkurs kann eingerichtet werden, wenn es genügend interessierte Schülerinnen und Schüler gibt, die dieses Fach belegen möchten. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Grundkurses Griechisch in der EF (Einführungsphase) obliegt der Schulleitung.

In der Einführungsphase (EF) und in Q1 müssen alle Schülerinnen und Schüler Geschichte oder/ und Sozialwissenschaften als Grundkurse belegen, um zwei Pflichtkurse in diesen Fächern in der Q2 (so genannte Zusatzkurse Geschichte/Sozialwissenschaften) zu umgehen.

Das evau gehört zu den ausgewählten Schulen in NRW, die einen GK (Grundkurs) Sport als 4. Abiturfach anbieten. Die Abitur-Prüfung wird aufgeteilt in einen sportpraktischen Teil sowie in einen Theorieteil.

Ab der Q1 bietet das evau Alternativfächer für das künstlerische Pflichtfach der EF (Kunst/ Musik) an: Chor, Orchester und Literatur (auch als Theaterprojekt möglich).

Quereinsteiger*innen

Realschüler*innen und Hauptschüler*innen sowie Quereinsteiger*innen aus anderen Gymnasiendie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nachweisen, können am evau die Allgemeine Hochschulreife erlangen.

Laut APO-GOSt §3 bestehen folgende Aufnahmevoraussetzungen:
– Am Gymnasium durch Versetzung am Ende der Klasse 10
– An anderen Schulformen durch den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (siehe APO-S I, § 43)
– In die Einführungsphase kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dies gilt nicht für gymnasiale Quereinsteiger.

Um den Übergang auf das Gymnasium zu begleiten und zu unterstützen und um die Arbeitsweise in der Qualifikationsphase vorzubereiten, findet am Ende der EF ein zweiwöchiger Brückenkurs in den Kernfächern statt (Informationen zum Brückenkurs hier).

Informationsveranstaltungen zur gymnasialen Oberstufe

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gibt es jährlich eine Informationsveranstaltung für die Schüler*innen und ihre Eltern, bei denen die jeweils wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Vorgaben für die jeweilige Jahrgangsstufe – auch an möglichst konkreten Beispielen – erläutert werden.

Die Vortragsfolien der letzten Veranstaltungen finden sie hier:

Informationen zur Einführungsphase (Stand 02/2024, G9)

Informationen zur Q1 (Stand 02/2023, G8)

Informationen für die Q2/Abitur (Zulassungsmodalitäten etc., Stand 12/2023, G8)

Kurswahlbogen zur Einführungsphase 24/25

Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife (externer Link)




Außerschulische Lernorte

Zu Beginn der EF fährt die Jahrgangsstufe für drei Tage ins Haus Neuland bei Bielefeld. Die Fahrt dient zum einen der Integration der neuen Schülerinnen und Schüler, zum anderen sollen Ich-Stärkung und Ich-Findung sowie die soziale Kompetenz gefördert und gestärkt werden. Die Tagung wird von auswärtigen Trainern geleitet und durchgeführt. Ansprechpartnerin ist Frau Spork-Ierardi.

Neben dieser zentralen Fahrt zu Beginn der Oberstufe bieten einige Fächer Fachexkursionen an, um den Unterrichtsstoff entsprechend zu vertiefen (z. B. die Fahrt zum Gesamteuropäischen Studienwerk in Vlotho im Fach Sozialwissenschaften).

Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die zweiwöchigen Praktika, die sowohl in der EF (Berufspraktikum) als auch in der Q1 (Praxisphase des Projektkurses) verpflichtend sind.

Die Studienfahrten zu Beginn der Qualifikationsphase 2 (Q2) werden in den teilnehmenden Leistungskursen vorbereitet und unterstützen sinnvoll Lerninhalte.

Unsere zahlreichen Schulpartnerschaften (Israel, Polen, USA) fördern im besonderen Maße die soziale Kompetenz  unserer Schülerinnen und Schüler sowie die Bildung der eigenen Identität. Mehr dazu unter Austauschprogramme

Kursplanungssoftware LuPo

Für die Schüler*innen in der Oberstufe hat das Schulministerium NRW eine Beratungssoftware entwickelt. Das Programm LuPO (Laufbahn- und Planungstool Oberstufe) unterstützt bei der Kursplanung.

Kurzanleitung

Um das Programm nutzen zu können, müssen Sie die unten verlinkte Datei herunterladen. Klicken Sie dazu den Link mit der rechten Maustaste an und wählen Sie “Ziel speichern unter…”:

Laufbahn- und Planungstool Schülerversion

Mit der heruntergeladenen exe-Datei können Sie das Programm direkt auf ihrem PC starten. Beim Start des Programms werden Sie aufgefordert, eine Beratungsdatei mit der Dateiendung .lpo auszuwählen. Diese müssen Sie zunächst unter folgendem Link herunterladen:

Beratungsdatei

Die im Programm verwendeten Abkürzungen stehen für: Leistungskurs (LK), Zusatzkurs (ZK), mündlich (M) und schriftlich (S).

Eine ausführliche Anleitung zur Nutzung der LuPO-Schülerversion finden Sie hier.